Fr Zwecke der Dokumentation ist die offizielle Benennung fr die Befrderung durch die technische Benennung zu ergnzen (siehe Unterabschnitt 3.1.2.8). Wenn die zu befrdernden ansteckungsgefhrlichen Stoffe nicht bekannt sind, jedoch der Verdacht besteht, dass sie den Kriterien fr eine Aufnahme in Kategorie "A" und fr eine Zuordnung zur UN-Nummer 2814 oder 2900 entsprechen, muss im Befrderungspapier der Wortlaut "Verdacht auf ansteckungsgefhrlichen Stoff der Kategorie "A" nach der offiziellen Benennung fr die Befrderung in Klammern angegeben werden.